Vor Arbeitsantritt sind dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin vorzulegen:
· Ausgefüllter Personalfragebogen
· Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
· Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
· Kopie Personalausweis
· Bankdaten für Gehaltsüberweisung
· Datenschutzerklärung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Sämtliche Verträge müssen angepasst werden auf den jeweiligen Franchisebetrieb und den Mitarbeiter.
Sämtliche Verträge sind als Anhaltspunkte zu sehen, was vereinbart werden kann und sinnvoll erscheint. Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass die Verträge vor einem Arbeitsgericht Bestand haben. Die Verwendung dieser Verträge setzt voraus, dass die aktuelle Rechtslage geprüft und eingepflegt wird. Es gibt auch Verträge im Internet bei Kanzleien, die verwendet werden können.
Zwingend enthalten muss der Vertrag eine Klausel, die es dem Franchisegeber ermöglicht, Einsichtnahme in Verträge zu nehmen, damit er prüfen kann, ob Gesetze, wie etwa zum Mindestlohn, eingehalten werden und ob alle Mitarbeiter angemeldet sind (also keine Schwarzarbeit betreiben)