Beziehungen zwischen Mitarbeitern, zu Mitarbeitern, oder zu Mitgliedern

a. Beziehungen können alles zerstören, was Sie sich hart erarbeitet haben. Sie können aber auch nützlich sein.

In vielen Unternehmen und Betrieben arbeitet die Ehefrau des Arbeitgebers mit wie eine ganz normale Angestellte. Und das läuft gut.

Sollten Sie sich dazu entscheiden, Ihrer Freundin oder Ehefrau Aufgaben in Ihrem Betrieb zu geben, dann sorgen Sie dafür, dass – falls die Beziehung scheitert – sie jederzeit durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt werden kann. Zugang zu Mitgliedsdaten gibt es nur von Ihrem Betrieb aus. Nicht auf privaten Laptops oder Tablets. Alle Daten bleiben im Betrieb. Soll ein Mitarbeiter gehen oder geht die Beziehung zu Ihrem Partner oder zu Ihrer Partnerin die Brüche, soll er / sie keinen Schaden nachträglich anrichten können.

Denken Sie nicht an das worst-case-Szenario. Sorgen Sie aber ein bisschen vor. Das schadet niemals.

 

b. Zwischen Mitarbeitern sind Beziehungen gefährlich. Geht hier etwas schief, verlieren Sie vielleicht 2 Mitarbeiter auf einen Schlag. Empfehlung: Unterbinden Sie diese Möglichkeit, indem Sie es von vorn herein verbieten.

 

c. Ihre Mitarbeiter werden bis 20 Uhr oder länger am Tag bei Ihnen arbeiten. Ein Hobby wird da schwer zu halten sein. Man sieht Freunde seltener und lernt außerhalb von der Arbeit nur schwerlich Leute kennen. Aber auch hier sollten Sie trotz allen Verständnisses vorbeugen, indem Sie klare Verhältnisse schaffen:

Wenn Mitarbeiter zu Mitgliedern ein Verhältnis haben, müssen sie für daraus entstehende Schäden finanziell einstehen.

Das heißt als Beispiel:

Mitarbeiter A unterhält zu Kunde B eine Beziehung. Die Beziehung geht in die Brüche. Der Vertrag von B wäre erst in 11 Monaten ordentlich kündbar. Er will A aber nicht mehr sehen und wirft ihr üble Dinge an den Kopf. Um zu verhindern, dass die Streitigkeiten vor anderen Kunden ausgetragen werden, entlassen Sie ohne Ausgleichszahlung den Kunden sofort aus dem Vertrag und verlieren 11 Monatsbeiträge.

Sprechen Sie offen mit Ihren (neuen) Mitarbeitern über dieses Problem. Und machen Sie eine klare Ansage. Wenn so etwas passiert, entsteht dem Betrieb ein Schaden von 11 Mitgliedsbeiträgen. Der Mitarbeiter, der diese Beziehung unterhalten hatte, muss diese 11 Beiträge als Raten oder Gesamtbetrag bezahlen.

 

Wenn das unmissverständlich kommuniziert wird, verhindert das die Entstehung von Beziehungen nicht.

Aber die Mitarbeiter werden sich sehr viel Mühe geben, die Beziehung einvernehmlich enden zu lassen, um nicht finanziell für Ihre Fehler einstehen zu müssen.

 

 

d. Was Ihnen definitiv nicht passieren darf, ist eine Beziehung zu einem / einer Ihrer Angestellten. Das ist- wenn die Beziehung kaputt gehen sollte- sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Sie machen sich vom guten Willen des / der Arbeitnehmers/in abhängig. Sie könnte später aussagen, sie habe sich nur deshalb auf Ihre Avancen eingelassen, weil sie Ihren Arbeitsplatz in Gefahr sah. Wenn das vor ein Arbeitsgericht kommt, werden Sie kaum Möglichkeiten haben, ohne erhebliche finanzielle Schäden davon zu kommen. Sobald also ein Arbeitsvertrag existiert, sollte der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin für Sie vollkommen tabu sein.